LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.12.1997
L 2 U 1591/97
Normen:
BKVO Anl. 1 Nr. 2108;

Feststellung der Berufskrankheit 2108

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen L 2 U 1591/97

DRsp Nr. 2006/23816

Feststellung der Berufskrankheit 2108

Die Feststellung der Berufskrankheit 2108, bei der es sich um eine Erkrankung multifaktorieller Ätiologie handelt, die durch das Zusammenwirken beruflicher, außerberuflicher und anlagebedingter Faktoren entsteht, ist nur dann möglich, wenn Lokalisation und erwartbare Überbelastungswirkungen korrespondieren. Es spricht gegen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen schädigenden Einwirkungen und einer vorhandenen Gesundheitsstörung, wenn an der gesamten Wirbelsäule und/oder den großen Gelenken gleichmäßig verteilte degenerative Veränderungen vorliegen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKVO Anl. 1 Nr. 2108;