Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. April 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über einen früheren Beginn der Regelaltersrente der Klägerin.
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