LAG Chemnitz - Urteil vom 04.12.2014
2 Sa 279/14
Normen:
TV-BA § 18 Abs. 6; TV-BA § 19 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bautzen, vom 20.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6282/13

Feststellung der Entwicklungsstufen für eine Tätigkeit bei einem Jobcenter

LAG Chemnitz, Urteil vom 04.12.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 279/14

DRsp Nr. 2015/6569

Feststellung der Entwicklungsstufen für eine Tätigkeit bei einem Jobcenter

1. Im Falle Personalübergangs von Arbeitnehmern der BA auf einen an deren Stelle zugelassenen kommunalen Träger sind die dort jeweils geltenden Tarifverträge ausschließlich anzuwenden. 2. Die Entwicklungsstufen nach dem bei der BA geltenden Tarifrecht sind nicht mit anderen im öffentlichen Dienst geltenden Entgeltgruppen kompatibel. Eine fiktive Überleitung von Tarifvertrag zu Tarifvertrag findet nicht statt.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20.02.2014 - 6 Ca 6282/13 -

a b g e ä n d e r t :

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Revision ist für sie zugelassen.

Normenkette:

TV-BA § 18 Abs. 6; TV-BA § 19 Abs. 6 S. 1;

Tatbestand:

In dem Berufungsverfahren geht es lediglich noch darum, ob die Klägerin seit Juni 2013 nach der Entgeltgruppe E 8 Stufe 5 TVöD/VKA zu vergüten ist.

Außer Streit im zweiten Rechtszug steht das vom Ausgangsgericht abgewiesene Feststellungsbegehren der Klägerin, wonach sie ihre Arbeitsleistung für 39 Stunden je Arbeitswoche schulde.

Die Klägerin stand in einem seit 19.06.1996 rechnenden Arbeitsverhältnis mit der ... (fortan: BA).