Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 24.04.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten noch um die Zuerkennung des Merkzeichens Bl.
Die 2003 geborene Klägerin ist im Oktober 2015 mit ihren Eltern und ihren beiden Geschwistern aus Syrien kommend in die Bundesrepublik eingereist. Sie ist hier als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt.
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