LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.12.2019
L 9 KR 29/17
Normen:
KSVG § 1;
Fundstellen:
DStR 2020, 2031
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 25.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 KR 314/13

Feststellung einer Versicherungspflicht als selbständiger Künstler in der KünstlersozialversicherungBearbeiten historischer Schwarzweißfotografien von Dampfschiffen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2019 - Aktenzeichen L 9 KR 29/17

DRsp Nr. 2020/12877

Feststellung einer Versicherungspflicht als selbständiger Künstler in der Künstlersozialversicherung Bearbeiten historischer Schwarzweißfotografien von Dampfschiffen

Für den Eintritt von Versicherungspflicht nach § 1 KSVG fehlt dem Bearbeiten historischer Schwarzweißfotografien von Dampfschiffen mittels „Photoshop“ das unentbehrliche, eine Bagatellgrenze überschreitende eigenschöpferische Element.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. November 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSVG § 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellung seiner Versicherungspflicht als selbständiger Künstler in der Künstlersozialversicherung.