Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. März 2007 und des Sozialgerichts München vom 1. Juli 2004 aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalls.
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