Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein vom Kläger in der DDR erlittener Verkehrsunfall ein Arbeitsunfall und die beigeladene Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft der hierfür zuständige Versicherungsträger ist.
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