Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Folgen eines von der Beklagten anerkannten Arbeitsunfalls vom 02.08.2014.
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