BSG - Beschluss vom 11.12.2019
B 13 R 324/18 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 116 S. 2;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 04.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 490/16
SG Bayreuth, vom 17.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 561/13

Feststellung weiterer Anrechnungszeiten wegen ArbeitsunfähigkeitVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenFragerecht an einen SachverständigenSachdienlichkeit einer Frage

BSG, Beschluss vom 11.12.2019 - Aktenzeichen B 13 R 324/18 B

DRsp Nr. 2020/1943

Feststellung weiterer Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Fragerecht an einen Sachverständigen Sachdienlichkeit einer Frage

Eine Frage ist sachdienlich i.S.d. § 116 Satz 2 SGG, wenn sie sich im Rahmen des Beweisthemas hält und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet ist.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 4. September 2018 wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 116 S. 2;

Gründe

I

Mit Urteil vom 4.9.2018 hat das Bayerische LSG einen Anspruch des Klägers auf Feststellung weiterer Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum vom 4.7.2009 bis 25.5.2012 verneint.

Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat der Kläger Beschwerde beim BSG eingelegt. Er beruft sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf Verfahrensmängel (Zulassungsgründe nach § 160 Abs 2 Nr 1 und 3 SGG).

II