BSG - Beschluss vom 09.02.2024
B 2 U 9/23 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG München, vom 15.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 U 304/19
LSG Bayern, vom 29.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 188/21

Feststellung weiterer Unfallfolgen und die Gewährung von Verletztenrente im Zugunstenverfahren

BSG, Beschluss vom 09.02.2024 - Aktenzeichen B 2 U 9/23 BH

DRsp Nr. 2024/4171

Feststellung weiterer Unfallfolgen und die Gewährung von Verletztenrente im Zugunstenverfahren

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2023 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2;

Gründe

I

Die Beteiligten streiten im mittlerweile dritten Zugunstenverfahren über die Feststellung weiterer Unfallfolgen und die Gewährung von Verletztenrente.