BVerfG - Beschluss vom 11.01.2016
1 BvR 2980/14
Fundstellen:
NVwZ 2016, 841

Feststellungsbegehren bzgl. der Ungenügendheit der gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern; Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts als Aufgabe des Gesetzgebers; Substantiierte Darlegung einer Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht durch grundgesetzwidriges Unterlassen des Gesetzgebers

BVerfG, Beschluss vom 11.01.2016 - Aktenzeichen 1 BvR 2980/14

DRsp Nr. 2016/3729

Feststellungsbegehren bzgl. der Ungenügendheit der gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern; Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts als Aufgabe des Gesetzgebers; Substantiierte Darlegung einer Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht durch grundgesetzwidriges Unterlassen des Gesetzgebers

Im Hinblick auf die Begründungserfordernisse kann die Verletzung von Schutzpflichten der öffentlichen Gewalt gegenüber den Bewohnern von Pflegeheimen aufgrund von gesetzgeberischer Untätigkeit nur dann mit einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn hinreichend substantiiert vorgetragen wird, unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten und inwieweit sich eventuelle Defizite in der Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen durch staatliche normative Maßnahmen effektiv verbessern ließen.

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Die Beschwerdeführer begehren die Feststellung, dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern nicht genügen und der Staat zur Abhilfe und kontinuierlichen Überprüfung verpflichtet ist.

I.