BSG - Urteil vom 18.09.1991
8 RKnU 3/90
Normen:
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
SozR 3-1500 § 55 Nr. 6

Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

BSG, Urteil vom 18.09.1991 - Aktenzeichen 8 RKnU 3/90

DRsp Nr. 1998/7828

Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

1. Auf den Folgezustand des schädigenden Ereignisses im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung bezieht sich das Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausschließlich.2. Das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung verwehrt dem Gericht die Sachprüfung selbst nicht, da es nur eine besondere Prozeßvoraussetzung ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Gesundheitsstörung "dislozierter Bruch des rechten Außenknöchels" als Folge eines Arbeitsunfalles des Klägers festzustellen hat.