Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18. Mai 2016 -
Der Kläger wird gemäß § Abs. verurteilt, an die Beklagte 1.533,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Oktober 2016 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Anspruch der Beklagten gegen den Kläger auf einer vom Kläger vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
III. IV.
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