LAG Niedersachsen - Urteil vom 01.02.2018
4 Sa 48/17 B
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 267/16

Festtantieme als versorgungsberechtigter Bezug

LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.02.2018 - Aktenzeichen 4 Sa 48/17 B

DRsp Nr. 2018/3347

Festtantieme als versorgungsberechtigter Bezug

1. Eine Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung mit dem Zweck, das Entgelt des Arbeitnehmers an den geschäftlichen Erfolg des Unternehmens zu binden, um ihn am Geschäftsergebnis zu interessieren. 2. Wird nach der Pensionsordnung der versorgungsberechtigte Bezug „ohne etwaige Überstundenzuschläge, Gratifikationen, Tantiemen, Zulagen, Prämien o.ä.“ ermittelt, soll mit der Nichtberücksichtigung dieser Leistung verhindert werden, dass Zahlungen, die aufgrund einer guten Geschäftslage des Unternehmens erfolgen, sich betriebsrentensteigernd und damit auch für Zeiten auswirken, in denen die Mitarbeiter nicht mehr zur Verbesserung der Geschäftslage beitragen. 2. Eine einzelvertraglich vereinbarte monatliche Festtantieme, die seit Beginn des Kalenderjahres 1990 monatlich gezahlt und jeweils zum 1. Juli eines Kalenderjahres in zeitlichem Zusammenhang mit den maßgeblichen Tariferhöhungen um denselben Prozentsatz wie die „Vergütung“ angepasst wurde und keinen Bezug zu dem Geschäftsjahr hat, ist keine Tantieme im Sinne der Ausnahmevorschrift der Pensionsordnung.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Hannover vom 23. November 2016 - 8 Ca 267/16 B - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger