BVerwG - Urteil vom 20.05.2014
5 C 33.13
Normen:
KFürsV § 53 Abs. 1 S. 1-4; SGB I § 43 Abs. 1 S. 1; SGB X § 2 Abs. 3 S. 1-2; SGB X § 102 Abs. 1; VwGO § 101 Abs. 2; Nds. DG KFürs § 1 Abs. 2; Nds. DG KFürs § 2 Abs. 1; Nds. DG KFürs § 3a Abs. 1 S. 1-2; Nds. DG KFürs § 3a Abs. 3;
Fundstellen:
BVerwGE 149, 333
BVerwGE 2014, 333
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 08.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen VGH 10 A 1988/12
VG Kassel, vom 19.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 82/11

Fiktion eines für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts i.R.d. Erfassung des Falls der stationären Aufnahme des leistungsberechtigten Beschädigten; Erstattungsanspruch eines vorleistenden Leistungsträgers i.R.d. Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge

BVerwG, Urteil vom 20.05.2014 - Aktenzeichen 5 C 33.13

DRsp Nr. 2014/10385

Fiktion eines für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts i.R.d. Erfassung des Falls der stationären Aufnahme des leistungsberechtigten Beschädigten; Erstattungsanspruch eines vorleistenden Leistungsträgers i.R.d. Gewährung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge

1. Die Fiktion eines für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 KFürsV maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts in § 53 Abs. 1 Satz 2 KFürsV erfasst nur den Fall der stationären Aufnahme des leistungsberechtigten Beschädigten selbst, nicht auch denjenigen der Aufnahme eines Familienmitglieds in eine stationäre Einrichtung.2. Der Erstattungsanspruch des nach § 2 Abs. 3 Satz 1 SGB X vorleistenden Leistungsträgers richtet sich allein nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X und nicht (auch) nach § 102 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2013 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

KFürsV § 53 Abs. 1 S. 1-4; SGB I § 43 Abs. 1 S. 1; SGB X § 2 Abs. 3 S. 1-2; SGB X § 102 Abs. 1; VwGO § 101 Abs. 2; Nds. DG KFürs § 1 Abs. 2; Nds. DG KFürs § 2 Abs. 1; Nds. DG KFürs § 3a Abs. 1 S. 1-2; Nds. DG KFürs § 3a Abs. 3;

Gründe

I