LAG Köln - Urteil vom 18.03.2005
4 Sa 1313/04
Normen:
BetrAVG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 12 (15) Ca 13815/03 - 28.04.2004,

Fiktive Berechnung anzurechnender Sozialversicherungsrente bei Versorgungsanwartschaft

LAG Köln, Urteil vom 18.03.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 1313/04

DRsp Nr. 2005/11583

Fiktive Berechnung anzurechnender Sozialversicherungsrente bei Versorgungsanwartschaft

»Fiktive Berechnung einer nach einer Versorgungsordnung anzurechnenden Sozialversicherungsrente bei einer Versorgungsanwartschaft gemäß § 2 Abs. 1 BetrAVG

Normenkette:

BetrAVG § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der vom Beklagten zu zahlenden betrieblichen Altersrente. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Ergänzend dazu ist festzustellen, dass der Beklagte die Sozialversicherungsrente der Klägerin wie folgt hoch gerechnet hat: