BAG - Urteil vom 27.03.2019
5 AZR 71/18
Normen:
ArbGG § 2 Abs. 2 Buchst. b; TVG § 4 Abs. 3; UrhG § 32 Abs. 4; UrhG § 36 Abs. 1 S. 3; UrhG § 104 S. 2; Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften § 12 Nr. 1 und Nr. 7; Manteltarifvertrag für Redakteurinnen/Redakteure an Zeitschriften § 15 Nr. 1;
Fundstellen:
AP BGB § 611 Nr. 32
AuR 2019, 433
BAGE 166, 222
BB 2019, 1843
EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 91
EzA TVG § 4 Presse Nr. 6
EzA-SD 2019, 15
GRUR 2019, 1191
NJW 2019, 3016
NZA 2019, 1228
NZA-RR 2019, 568
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 29.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 428/16
ArbG Frankfurt/Main, vom 10.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 3006/15

Finanzielle Abgeltung einer Urheberrechtsübertragung mit dem Arbeitsentgelt bei Tarifgeltung und Anwendung des GünstigkeitsprinzipsZusätzliche angemessene Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV ZeitschriftenZuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Urheberrechtsstreitsachen aus dem Arbeitsverhältnis auf Leistung einer vereinbarten Vergütung

BAG, Urteil vom 27.03.2019 - Aktenzeichen 5 AZR 71/18

DRsp Nr. 2019/11069

Finanzielle Abgeltung einer Urheberrechtsübertragung mit dem Arbeitsentgelt bei Tarifgeltung und Anwendung des Günstigkeitsprinzips Zusätzliche angemessene Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV Zeitschriften Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Urheberrechtsstreitsachen aus dem Arbeitsverhältnis auf Leistung einer vereinbarten Vergütung

§ 12 Nr. 7 Abs. 1 MTV Zeitschriften beschränkt die vergütungsfreie Nutzung der Urheberrechtsübertragung auf die Objekte, für die der Redakteur nach Maßgabe seines Arbeitsvertrags tätig ist bzw. war und - unter bestimmten, dort näher geregelten Voraussetzungen - auf die Nutzung der von dem Redakteur verfassten Texte in Archiven und Datenbanken. Nur diese - gleichsam tätigkeitsbezogene - Urheberrechtsnutzung ist mit dem Arbeitsentgelt "abgegolten". Orientierungssätze: 1. Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der mit den vereinbarten Bezügen auch jegliche Vergütung für die Nutzung einer Urheberrechtsübertragung nach § 12 Nr. 1 MTV Zeitschriften abgegolten ist, verstößt gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG, soweit sie auch den Anspruch auf eine zusätzliche angemessene Vergütung nach § 12 Nr. 7 Abs. 2 MTV Zeitschriften erfasst (Rn. 19 ff.).