BVerwG - Urteil vom 25.11.2004
5 C 66.03
Normen:
SGB VIII § 74 ;
Fundstellen:
DVBl 2005, 772
NJW 2005, 2411
NVwZ 2005, 825
Vorinstanzen:
VGH Mannheim - 2 S 2106/00 - 21.08.2002,
VG Stuttgart, vom 26.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 19 K 6263/98

Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Ortsnähe als Kriterium für die Förderung von Kindergärten

BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - Aktenzeichen 5 C 66.03

DRsp Nr. 2005/4935

Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Ortsnähe als Kriterium für die Förderung von Kindergärten

»Bei der Förderung von Kindergärten nach § 74 SGB VIII kommt dem Gesichtspunkt der Ortsnähe kein gegenüber anderen Abwägungskriterien grundsätzlich überwiegendes und diese damit zurückdrängendes Gewicht zu.«

Normenkette:

SGB VIII § 74 ;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt vom Beklagten Förderung für einen von ihm unterhaltenen Kindergarten mit einem über die Grenzen der Stadt (aber nicht über die Grenzen des Beklagten als des örtlichen Trägers) hinausreichenden Einzugsbereich für die Kindergartenjahre 1996/97 und 1997/98. Den hierauf gerichteten Antrag des Klägers vom 20. Februar 1998 lehnte der Beklagte mit Schreiben vom 23. April 1998 ab.