Die Parteien streiten über eine zur Einziehung überwiesene, gepfändete Forderung.
Die Klägerin, ein Bauunternehmen, hat gegen ihren früheren Geschäftspartner Manfred D (Schuldner) eine titulierte Forderung aus einem gerichtlichen Vergleich i.H.v. 140.039,41 DM nebst 8, 25 % Zinsen. Der Schuldner ist angestellter Geschäftsführer der D -Handelsgesellschaft mbH, deren alleinige Gesellschafterin dessen Ehefrau ist. Weitere Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen nicht. Manfred D ist hoch verschuldet. Hinsichtlich seiner Vergütungsansprüche gegen die D GmbH liegen Pfändungen i.H.v. 1,2 Millionen DM vor.
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