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Der Zulassungsausschuss entzog dem als Vertragszahnarzt tätigen Kläger mit Beschluss vom 21. Juni 2000/Bescheid vom 6. Juli 2000 die Zulassung. Der Bescheid enthält unter der Überschrift "Rechtsbehelfsbelehrung" ua folgenden Text:
"Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Berufungsausschuß erheben.
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