BGH - Beschluß vom 24.09.1998
III ZR 219/97
Normen:
BPflV § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHR AGBG § 8 Preisabrede 5
BGHR BPflV § 22 Abs. 1 Wahlleistungsentgelt 1
VersR 1999, 496
Vorinstanzen:
OLG Celle,

Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung des Entgelts für Krankenhausleistung am Aufnahme- und am Entlassungstag

BGH, Beschluß vom 24.09.1998 - Aktenzeichen III ZR 219/97

DRsp Nr. 1998/19664

Formularmäßige Vereinbarung der Berechnung des Entgelts für Krankenhausleistung am Aufnahme- und am Entlassungstag

Die in einem Pflegekostentarif enthaltene Klausel, wonach das gesondert berechenbare Entgelt für die Wahlleistung "Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer" auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag voll in Ansatz zu bringen ist, unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGBG, da sie die Art und den Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regelt.

Normenkette:

BPflV § 14 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).