BAG - Urteil vom 15.10.2013
9 AZR 374/12
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 283 S. 1; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 287 S. 2; BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
AP BUrlG § 7 Nr. 70
BUrlG § 7 Nr. 70
NZA-RR 2014, 234
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 01.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 647/11
ArbG Kaiserslautern, vom 18.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1111/11

Formularmäßige Vereinbarung der Kürzung freiwilligen betrieblichen Urlaubs wegen Krankheitstagen

BAG, Urteil vom 15.10.2013 - Aktenzeichen 9 AZR 374/12

DRsp Nr. 2014/2128

Formularmäßige Vereinbarung der Kürzung freiwilligen betrieblichen Urlaubs wegen Krankheitstagen

1. Eine Staffel in einem Formulararbeitsvertrag, wonach bei "krankheitsbedingten Fehltagen" abhängig von der Anzahl der "Krankheitstage" Urlaubstage von freiwilligen betrieblichem Urlaub in Abzug gebracht werden, verstößt gegen das Transparenzgebot, da der Begriff des "krankheitsbedingten Fehltages" und des "Krankheitstags" mehrdeutig und nicht erkennbar ist, ob auch Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und Urlaubstage erfasst sein sollen. 2. Die Kürzungsstaffelung ist ebenfalls intransparent, wenn sie nicht erkennen lässt, ob für die Berechnung des Kürzungsumfangs sämtliche Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit summiert werden oder ob es ausschließlich auf die Dauer jeder einzelnen Erkrankung ankommt.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. März 2012 - 11 Sa 647/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 275 Abs. 4; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 283 S. 1; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 287 S. 2; BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 3 S. 3;

Tatbestand: