LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.11.2017
6 Sa 486/17
Normen:
BetrAVG § 1; ArbGG § 7 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 23.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6984/16

Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Ehedauer als Voraussetzung eines Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.11.2017 - Aktenzeichen 6 Sa 486/17

DRsp Nr. 2018/3510

Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Ehedauer als Voraussetzung eines Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, wonach das Entstehen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung eine 10-jährigen Ehedauer voraussetzt ist nicht als mittelbare Altersdiskriminierung unwirksam und benachteiligt den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht unangemessen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main vom 23. Februar 2017 - 19 Ca 6984/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1; ArbGG § 7 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um das Bestehen von Ansprüchen auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente.

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