Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 24.08.2017,
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche des Klägers für den Monat September 2016 und in diesem Zusammenhang insbesondere darüber, ob etwaige Ansprüche aufgrund einer arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist verfallen sind.
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