LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.10.2005
9 Sa 72/05
Normen:
BGB § 611 ; SachBezV § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 01.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1867/04

Formularvertragliche Vereinbarung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 72/05

DRsp Nr. 2006/2959

Formularvertragliche Vereinbarung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten

Sind im Formulararbeitsvertrag handschriftlich monatliche Unterkunftskosten in Höhe von 150,00 Euro und monatliche Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro vereinbart worden und ist vor dem freigelassenen Feld für individuelle Vereinbarungen im Text die Bezeichnung "max. Sachbezugswert" enthalten, handelte es sich dabei lediglich um einen Hinweis darauf, dass der Sachbezugswert, der in einer Sachbezugsverordnung (SachBezV) geregelt ist, nicht überschritten werden soll, und nicht um eine Vereinbarung der maximal möglichen Sachbezugswerte.

Normenkette:

BGB § 611 ; SachBezV § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Leistung von restlicher Arbeitsvergütung. Von einer erneuten Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Abstand genommen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.12.2004 (S. 3-6 = Bl. 83-86 d.A.) Bezug genommen.

Der Kläger hat beantragt,