Die Parteien streiten um die Leistung von restlicher Arbeitsvergütung. Von einer erneuten Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Abstand genommen und auf die Zusammenfassung im Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.12.2004 (S. 3-6 = Bl. 83-86 d.A.) Bezug genommen.
Der Kläger hat beantragt,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|