EinigVtr Anlage I Kap VIII H III Nr. 1 Buchst. f DBuchst. bb Abs. 2; SGB VI § 137 Nr. 3, § 273 Abs. 1 ;
Fortbestand der knappschaftlichen Versicherung im Beitrittsgebiet insbesondere aufgrund der Besitzschutzregelungen des EinigVtr und des § 273 Abs. 1 SGB VI
BSG, Urteil vom 12.02.1998 - Aktenzeichen B 8 KN 20/96 R
DRsp Nr. 1998/19336
Fortbestand der knappschaftlichen Versicherung im Beitrittsgebiet insbesondere aufgrund der Besitzschutzregelungen des EinigVtr und des § 273 Abs. 1 SGB VI
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