I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Zusatzsterbegeld.
Der Kläger ist der Sohn der am 26. Juli 1989 verstorbenen Martha L. (Versicherte). Diese bezog ab März 1956 eine Hinterbliebenenrente und war seitdem als Rentnerin bei der Beklagten krankenversichert. Gleichzeitig hatte sie bei der Beklagten eine Zusatzsterbegeldversicherung über 325,- DM abgeschlossen. Diese Versicherung wurde entsprechend einer Neuregelung der Satzung der Beklagten ab Januar 1970 beitragsfrei geführt.
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