Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. September 2017 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in der Zeit vom 16. April 2016 bis zum 05. Juli 2016 einen Anspruch auf Krankengeld hat.
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