Die Revision des beklagten Bundeseisenbahnvermögens gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. März 2010 - 3 Sa 618/09 - wird zurückgewiesen.
Das beklagte Bundeseisenbahnvermögen hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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