LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.12.2013
1 Sa 190/13
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 11.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 267 a/12

Fortsetzung selbständiger Tätigkeit nach Unternehmensübertragung auf Angehörige zur Sicherung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; unbegründete Kündigungsschutzklage bei fehlendem Arbeitsverhältnis

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.12.2013 - Aktenzeichen 1 Sa 190/13

DRsp Nr. 2014/3457

Fortsetzung selbständiger Tätigkeit nach Unternehmensübertragung auf Angehörige zur Sicherung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; unbegründete Kündigungsschutzklage bei fehlendem Arbeitsverhältnis

1. Auch wenn die Parteien einen schriftlichen "Arbeitsvertrag" geschlossen haben, liegt kein Arbeitsverhältnis vor, wenn der "Arbeitnehmer" seine Dienstleistung nicht im Rahmen einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation erbracht hat (Abgrenzung zu BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 125/04).2. Hiervon ist auszugehen, wenn der Firmeninhaber wegen der Gefahr der Anrechnung einer an ihn gezahlten Rente auf die Unternehmensgewinne eine Firmenübertragung auf einen nahen Verwandten (Tochter) vornimmt, nach der Übertragung aber unverändert die Geschäfte der Firma im Umfang von mehr als 60 Wochenstunden vornimmt und mit der Tochter ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vereinbart wird und Weisungen von der Tochter hinsichtlich der Aufgabenerledigung nie erteilt werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 11.04.2013 - 5 Ca 267 a/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sowie Zahlungsansprüche und insbesondere darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

1. 2.