LAG Niedersachsen - Urteil vom 23.07.2003
6 Sa 998/03
Normen:
BGB § 611 ; BGB § 615 ; KSchG § 11 ;
Fundstellen:
LAGReport 2004, 4
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3/03

Frage der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei möglicherweise unangemessen niedriger Vergütung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.07.2003 - Aktenzeichen 6 Sa 998/03

DRsp Nr. 2003/14116

Frage der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bei möglicherweise unangemessen niedriger Vergütung

Die Weiterbeschäftigung ist auch nicht bei einer angebotenen unangemessen niedrigen Vergütung unzumutbar, wenn diese Vergütungsänderung bereits Gegenstand der gerichtlichen Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Änderungskündigung ist, der Arbeitnehmer gerade kein Risiko zu tragen hatte, seine bisherige Tätigkeit möglicherweise zu einer unangemessenen Vergütung zu erbringen.

Normenkette:

BGB § 611 ; BGB § 615 ; KSchG § 11 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über Ansprüche aus Annahmeverzug, nachdem sie erstinstanzlich auch über die zum 31.12.2002 ausgesprochene außerordentliche Änderungskündigung und weitere Entgeltansprüche gestritten hatten.