Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin nach dem
Die Klägerin ist seit 1976 bei der Beklagten als Arbeiterin beschäftigt und seit 1981 Mitglied des Betriebsrats. Sie beantragte 1986 bei der Beklagten Freistellung für die Teilnahme an dem vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigten "Aufbauseminar I/2" des Bildungswerks der IG Druck und Papier e.V. in H.-S. vom 11. Januar bis 31. Januar 1987 und erklärte, dafür ihre Freistellungsansprüche aus den Jahren 1986 und 1987 zu verwenden. Der Themenplan des Seminars lautete:
"Aufbauseminar Stufe I/2
vom 11.01. bis 31.01.1987
MO 11.01. Probleme des Arbeitskämpfer für die Betriebsratsarbeit
bis - Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft
- Rechtsprechung des BAG
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