Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten für den gesamten Rechtsstreit zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Freistellung der Klägerin von den Rechtsanwaltskosten für drei erfolgreich durchgeführte Widerspruchsverfahren.
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