Die Parteien streiten über einen Lohnfortzahlungsanspruch nach dem nordrhein-westfälischen
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Druckindustrie. Sie beschäftigt den Kläger seit dem 21. Juni 1971 als Arbeiter in ihrem in Bochum gelegenen Betrieb.
Anfang des Jahres 1989 teilte der Kläger der Beklagten schriftlich mit, daß er beabsichtige, im Rahmen des
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