Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. Juni 2008 -
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Dezember 2007 -
Die Beklagte wird verurteilt, das Freizeitkonto des Klägers per 1. Januar 2007 um 20 Tage zu erhöhen und die Verdienstabrechnungen des Klägers seit Januar 2007 hinsichtlich des Freizeitkontos entsprechend zu ändern.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger ist der weitergehenden Revision verlustig.
Der Kläger hat 73 % der Kosten erster und zweiter Instanz zu tragen, die Beklagte 27 %. Von den Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger 81 % zu tragen, die Beklagte 19 %.
Von Rechts wegen!
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