1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Juli 2008 -
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Juli 2008 -
3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an das Landesarbeitsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
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