ArbG Bielefeld - Beschluß vom 03.11.1994
6 Ca 1756/94
Normen:
ArbPlSchG §§ 1 14a ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Art. 7 ; WPflG § 1 ;
Fundstellen:
EuroAS 1995, 18

Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Begriff - Regelung eines Mitgliedstaats, wonach die eigenen Staatsangehörigen während des Ruhens ihres Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst Anspruch auf die Weiterzahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu einer zusätzlichen Versorgung haben - Vergünstigung, die nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 7 der Verordnung Nr. 1612/68 fällt, da sie gewährt wird, um die Nachteile des Wehrdienstes auszugleichen - Vergünstigung, auf die die Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten keinen Anspruch haben [Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absätze 1 und 2]

ArbG Bielefeld, Beschluß vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 6 Ca 1756/94

DRsp Nr. 2004/10623

Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Begriff - Regelung eines Mitgliedstaats, wonach die eigenen Staatsangehörigen während des Ruhens ihres Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst Anspruch auf die Weiterzahlung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu einer zusätzlichen Versorgung haben - Vergünstigung, die nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 7 der Verordnung Nr. 1612/68 fällt, da sie gewährt wird, um die Nachteile des Wehrdienstes auszugleichen - Vergünstigung, auf die die Angehörigen der anderen Mitgliedstaaten keinen Anspruch haben [Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absätze 1 und 2]

»Es wird die Entscheidung des EuGH eingeholt zu folgender Frage: