EuGH - Urteil vom 23.02.1994
Rs C-419/92
Normen:
EWG-Vertrag Art. 7, Art. 48 ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 1, Art. 3 ;
Fundstellen:
AuR 1994, 198
DVBl 1994, 577
EuGH Slg. 1994, I-505 (Scholz)
EuZW 1994, 281
EzAR 811 Nr. 21
InfAuslR 1994, 213
NJW 1995, 39
NVwZ 1994, 989
ZAR 1994, 142
ZBR 1995, 173
Vorinstanzen:
Tribunale amministrativo regionale per la Sardegna,

Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Zugang zur Beschäftigung - Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten innerhalb einer öffentlichen Verwaltung bei der Einstellung durch eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats - Unterscheidung gegenüber den Gemeinschaftsbürgern zwischen den im inländischen öffentlichen Dienst und den im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats ausgeübten Tätigkeiten - Versteckte Diskriminierung - Unzulässigkeit

EuGH, Urteil vom 23.02.1994 - Aktenzeichen Rs C-419/92

DRsp Nr. 2000/4483

Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Zugang zur Beschäftigung - Berücksichtigung der früheren Berufstätigkeiten innerhalb einer öffentlichen Verwaltung bei der Einstellung durch eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats - Unterscheidung gegenüber den Gemeinschaftsbürgern zwischen den im inländischen öffentlichen Dienst und den im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats ausgeübten Tätigkeiten - Versteckte Diskriminierung - Unzulässigkeit

(Ingetraut Scholz gegen Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda)