EuGH - Urteil vom 06.12.1994
Rs C-277/93
Normen:
Richtlinie 75/362/EWG Art. 5, Art. 7; Richtlinie 75/363/EWG Art. 2 Abs. 1 Buchstabe c; Richtlinie 82/76/EWG;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-5515 (Kommission/Spanien)

Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ärzte - Erwerb eines Befähigungsnachweises zu einem Fachgebiet - Verpflichtung zur Vergütung der Ausbildungszeiten nur in den medizinischen Fachgebieten, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind oder in zwei oder mehr Mitgliedstaaten bestehen und die in den Artikeln 5 oder 7 der Richtlinie 75/362 aufgeführt sind

EuGH, Urteil vom 06.12.1994 - Aktenzeichen Rs C-277/93

DRsp Nr. 2000/4514

Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Ärzte - Erwerb eines Befähigungsnachweises zu einem Fachgebiet - Verpflichtung zur Vergütung der Ausbildungszeiten nur in den medizinischen Fachgebieten, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind oder in zwei oder mehr Mitgliedstaaten bestehen und die in den Artikeln 5 oder 7 der Richtlinie 75/362 aufgeführt sind

(Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien) Die Verpflichtung zur Vergütung der Ausbildungszeiten in den medizinischen Fachgebieten gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 75/363 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten des Arztes in der Fassung der Richtlinie 82/76 gilt nur für die medizinischen Fachgebiete, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind oder in zwei oder mehr Mitgliedstaaten bestehen und die in den Artikeln 5 oder 7 der Richtlinie 75/362 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Arztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr in der Fassung der Richtlinie 82/76 aufgeführt sind.