I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 29.10.2015 (
1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Gera vom 30.04.2015(
2. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera (
III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit Ausnahme der durch die Säumnis am 30.04.2015 entstandenen Kosten, die der Beklagte zu tragen hat.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweisen ordentlichen Arbeitgeberkündigung.
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