LAG Hamm - Urteil vom 20.12.2018
18 Sa 941/18
Normen:
BAT-KF § 3; BGB § 626;
Fundstellen:
EzA-SD 2019, 4
LAGE BGB 2012 § 626 Nr. 81
Vorinstanzen:
ArbG Herford, vom 01.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 275/18

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines Pflegedienstes wegen Entgegennahme eines zinslosen, zu frei wählbaren Raten rückzahlbaren Darlehens von einer Patientin

LAG Hamm, Urteil vom 20.12.2018 - Aktenzeichen 18 Sa 941/18

DRsp Nr. 2019/2971

Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines Pflegedienstes wegen Entgegennahme eines zinslosen, zu frei wählbaren Raten rückzahlbaren Darlehens von einer Patientin

Lässt sich der Mitarbeiter eines Pflegedienstes von einer Patientin ein zinsloses, zu frei wählbaren Raten rückzahlbares Darlehen gewähren, so verstößt er gegen die in § 3 Abs. 2 BAT-KF geregelte Pflicht, keine Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit anzunehmen. Der Pflichtenverstoß kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.08.2018 - 1 Ca 275/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BAT-KF § 3; BGB § 626;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen, die die Beklagte auf Pflichtverletzungen der Klägerin stützen will.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.