Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.03.2018 –
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen und im Rahmen der Widerklage um die Rückzahlung von Kundengeldern, die der Kläger einbehalten hatte.
Der Kläger war seit 1999 als LKW-Fahrer bei der späteren Insolvenzschuldnerin Namli beschäftigt. Zuletzt erzielte er ein Bruttomonatsentgelt in Höhe von 2.150,00 EUR. Die Insolvenzschuldnerin betrieb einen Feinkostgroßhandel und beschäftigte dort mehr als 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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