I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.H. vom 24. Februar 2021 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.200,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, sowie einer hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 17. September 2020 sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
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