LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.10.2021
10 Sa 867/21
Normen:
CoronaBetrVO § 1 Abs. 3; IfSG § 28; IfSG § 32;
Vorinstanzen:
ArbG Brandenburg, vom 24.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 668/20

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Schmähkritik an SchulelternsprecherinFristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung durch LehrerAussichtslosigkeit weiterer Abmahnungen bei Aufrechterhaltung der MaskenverweigerungVorrang des Ehrenschutzes vor MeinungsfreiheitÜberschreitung der Grenzen der Meinungsäußerung bei öffentlicher Diffamierung der Schulelternsprecherin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 867/21

DRsp Nr. 2022/2332

Fristlose Kündigung eines Lehrers wegen Schmähkritik an Schulelternsprecherin Fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung durch Lehrer Aussichtslosigkeit weiterer Abmahnungen bei Aufrechterhaltung der Maskenverweigerung Vorrang des Ehrenschutzes vor Meinungsfreiheit Überschreitung der Grenzen der Meinungsäußerung bei öffentlicher Diffamierung der Schulelternsprecherin

Die Schmähung der Elternsprecherin einer Schule sowie die Verweigerung des Tragens eines Mund-Nase-Schutzes eines Lehrers in der Schule rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.H. vom 24. Februar 2021 - 3 Ca 668/20 abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.200,00 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

CoronaBetrVO § 1 Abs. 3; IfSG § 28; IfSG § 32;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, sowie einer hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 17. September 2020 sowie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.