Der Kläger ist seit dem 22.10.1990 bei der Beklagten (zuletzt) als Lagerarbeiter beschäftigt gewesen. Mit seiner Kündigungsschutzklage wehrt sich der Kläger gegen die fristlose Kündigung vom 11.01.2005, die ihm die Beklagte wegen eines Vorfalls vom 10.01.2005 erklärt hat.
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