Das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.10.2020 -
Die Beklage wird verurteilt, an den Kläger 1.456,02 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz [unterstrichener Text ergänzt durch Berichtigungsbeschluss vom 11.02.2022] aus jeweils 161,78 EUR seit dem 01.11.2019, 01.12.2019, 01.01.2020, 01.02.2020, 01.03.2020, 01.04.2020, 01.05.2020, 01.06.2020 und 01.07.2020. (*1)
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen
III. IV.
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