I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 richtet sich gegen die Weigerung des Arbeitsgerichts, den Streitwert für eine Klage nach § 4 Satz 2 KSchG auf den 36fachen Betrag der monatlichen Vergütungsdifferenz festzusetzen.
Gegenstand des Ausgangsverfahrens war eine Klage des Beteiligten zu 2, dem Mandanten der Beteiligten zu 1, mit der die Feststellung der Sozialwidrigkeit oder Unwirksamkeit der vom Kläger unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG angenommenen Änderung der Arbeitsbedingungen, hier der Zuweisung einer anderen Tätigkeit, begehrt wird. Die Änderung bewirkt nach Behauptung des Klägers eine Minderung seiner monatlichen Vergütung um 796,00 EUR. Der Rechtsstreit hat durch Urteil des Arbeitsgerichts geendet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|