Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer - vom 10. Dezember 2020 teilweise geändert:
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten für die weitere Betreuung der Antragstellerin in Form des Wohn- und Betreuungsangebots .... bei der ... vorläufig darlehensweise für die Dauer von fünf Monaten ab dem 16. Oktober 2020 zu übernehmen.
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