BSG - Beschluß vom 02.10.1996
6 BKa 54/95
Normen:
SGB V § 75 Abs. 2 ;

Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Beschluß vom 02.10.1996 - Aktenzeichen 6 BKa 54/95

DRsp Nr. 1997/3205

Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Durch § 75 Abs. 2 SGB V wird keine einklagbare Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung begründet, zugunsten einzelner Vertragsärzte gegen rechtswidrige Ermächtigungen einzuschreiten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 75 Abs. 2 ;

Gründe:

I.