Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 02.10.1996 - Aktenzeichen 6 BKa 54/95
DRsp Nr. 1997/3205
Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Durch § 75 Abs. 2 SGB V wird keine einklagbare Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung begründet, zugunsten einzelner Vertragsärzte gegen rechtswidrige Ermächtigungen einzuschreiten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 75 Abs. 2 ;
Gründe:
I.
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