LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 25.10.2004
2 Ta 234/04
Normen:
RVG § 60 § 60 Abs. 1 Satz 1 § 60 Abs. 1 Satz 2 § 61 Satz 2 ; BRAGO § 11 ; ZPO § 139 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2005, 272
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 683/04

Gegenstandswert bei Klageerweiterung

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.10.2004 - Aktenzeichen 2 Ta 234/04

DRsp Nr. 2005/2922

Gegenstandswert bei Klageerweiterung

1. Klageerweiterungen sind wie jede andere Prozesshandlung auslegungsfähig.2. Werden Vergütungsansprüche in zwei verschiedenen Schriftsätzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend gemacht, spricht nichts dafür, dass der Kläger diese Vergütungsbestandteile auch tatsächlich doppelt einklagen will; die Klageerweiterung ist daher wertmäßig nur einmal anzusetzen.

Normenkette:

RVG § 60 § 60 Abs. 1 Satz 1 § 60 Abs. 1 Satz 2 § 61 Satz 2 ; BRAGO § 11 ; ZPO § 139 ;

Gründe:

I.

Der Kläger hat sich mit seiner vorliegenden Klage gegen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 20.12.2003 zur Wehr gesetzt.