Gegenstandswert; Beschlußverfahren; Ersetzung der Zustimmung zur Änderungskündigung; Änderungskündigung
LAG Köln, Beschluss vom 22.03.1999 - Aktenzeichen 11 Ta 241/98
DRsp Nr. 2000/3923
Gegenstandswert; Beschlußverfahren; Ersetzung der Zustimmung zur Änderungskündigung; Änderungskündigung
»1. Der Streitwert für das Beschlußverfahren auf Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer Änderungskündigung ist nach § 8 Abs. 2BRAGO zu ermitteln.2. Der Streitwert für den individualrechtlichen Bestandsschutzstreit um eine Änderungskündigung ist nach § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG zu ermitteln, wenn sie vom Arbeitnehmer unter Vorbehalt angenommen worden ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.